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Gesetzliche Feiertage und Brückentage geschlossen!
Am
01.11.2024 (Allerheiligen in Rheinland-Pfalz) sind
wir telefonisch nicht erreichbar.
Justizfachangestellte sind die Allrounder an Gerichten und Staatsanwaltschaften und die Ansprechperson für Menschen, die Hilfe
und Orientierung in rechtlichen Verfahren suchen. Von der Erstellung von Verhandlungsprotokollen bis hin zur Gewährung von
Akteneinsicht sind die Aufgaben vielfältig. Sie helfen Bürgerinnen und Bürgern dabei, dass diese auf ihre Rechtsfragen Antworten
erhalten.
Dabei arbeitest Du eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit den weiteren
Mitarbeitenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Anforderungen Du hast die Fachoberschulreife
oder einen gleichwertigen Schulabschluss? Dann steht Deiner Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten nichts im Weg.
Auch Bewerberinnen oder Bewerber mit Hauptschulabschluss haben Chancen auf die Ausbildung - diese verlängert sich dann auf
drei Jahre.
Justizfachwirt:innen bilden die Brücke zwischen Richter:innen und Bürger:innen. So wird z.B. das Urteil oder der Beschluss
erst dank des Justizfachwirts bzw. der Justizfachwirtin bekannt. Du bist außerdem für die Aufnahme von Anträgen zuständig,
protokollierst Gerichtsverhandlungen, gewährst Akteneinsicht, erteilst Auskünfte und fertigst Schriftstücke an. Des Weiteren
kannst du besondere Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sein. Teamarbeit ist hierbei
natürlich das A und O - du arbeitest eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit deinen Kolleg:innen. Anforderungen Die Mindestqualifikation ist die Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Zusätzliche Voraussetzung: Staatsangehörigkeit
eines EU-Mitgliedsstaates und maximale Altersgrenze von 42 Jahren (es können Ausnahmen gelten). Die zweijährige Ausbildung
beginnt am 01. September jeden Jahres und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf an einem (möglichst) wohnortnahen Gericht
und dem Ausbildungszentrum der Justiz in Essen.
Als Rechtspfleger:in bist du für Rechtssuchende in vielen Angelegenheiten da: Du - unterstützt Menschen bei der
Abwicklung einer Erbschaft, - verwirklichst Hauskäufe durch deinen Eintrag im Grundbuch, - sorgst für Klarheit
in der Wirtschaft durch deine Eintragungen im Handelsregister, - stellst sicher, dass Verurteilte ihre Strafe ableisten
und - bestellst, falls nötig, die Polizei, um einen Haftantritt zu gewährleisten und vieles mehr!
Du entscheidest
dabei sachlich unabhängig, genauso wie unsere Richter:innen, und trägst damit eine wichtige Verantwortung für das Recht der
Menschen. Anforderungen Mit deinem Schulabschluss bist du für das (Fach-)Hochschulstudium qualifiziert?
Du bist noch keine 39 Jahre alt, besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und bist bereit, im Sinne des Grundgesetzes bei Gericht
oder Staatsanwaltschaft eigenständig Entscheidungen zu treffen? Dann bewirb dich als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger!
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