Im Dienste der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz stehen über 8.300 Mitarbeiter. Sie schützen die Rechte der Bürger und gewährleisten dadurch Freiheit, innere Sicherheit und sozialen Frieden. Justizfachwirtinnen und -fachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften neben Richtern, Staatsanwälten, Amtsanwälten und Rechtspflegern wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Sie tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartner für die rechtsuchenden Bürger.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt
werden, wer
- die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
erfüllt,
- u.a. als Bildungsvoraussetzung über den qualifizierten Sekundarabschluss I verfügt
und
- Grundkenntnisse
in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben
besitzt.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen eine gute Ausdrucksfähigkeit, Organisationsgeschick und Teamfähigkeit.
Sie sollten verantwortungsbewusst und selbständig arbeiten können. Kommunikationsfähigkeit und bürgerorientiertes Handeln
sind von Vorteil.
Im Dienste der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz stehen über 8.300 Mitarbeiter. Sie schützen die Rechte der Bürger und gewährleisten dadurch Freiheit, innere Sicherheit und sozialen Frieden. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden Rechtspfleger grundsätzlich sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Sie sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Die Stellung der Rechtspfleger ist insofern mit der der Richter vergleichbar.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer insbesondere eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung
besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Darüber hinaus erwarten wir eine gute Ausdrucksfähigkeit,
Organisationsgeschick und Selbstständigkeit. Sie sollten Verantwortungsbewusstsein, Urteilskraft und Entscheidungsfreude mitbringen.
Gibt dieses Angebot fehlerhafte Informationen wieder, bitten wir Sie um eine Mitteilung. Wir werden Ihrer Meldung nachgehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten.
Vielen Dank!