Als Justizwachtmeister:in sind Sie entweder als Beamt:in des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes oder im Rahmen eines
arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnisses als Justizhelfer:in mit der Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei den
Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Sie tragen im Dienst eine Dienstkleidung bzw. Uniform.
Justizwachtmeister:innen sind tätig im Sitzungs- und Vorführdienst (z.B. Überwachung und Vorführung von Gefangenen zu Gerichtsverhandlungen),
Innendienst (z.B. Einlass-/Gepäckkontrollen an der Pforte) und Außendienst (z.B. Zustellung von Schriftstücken sowie Beförderung
von Geldern und Wertsachen).
Rechtspfleger*innen sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Fachjuristen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften
und Ministerien tätig sind. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürger*innen
in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Du bist Dein eigener Chef!
Als Rechtspfleger*in
bist Du sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richter*innen triffst Du - ohne Anweisung von Vorgesetzten - Deine Entscheidungen
allein nach Recht und Gesetz. Dabei löst Du oft viele spannende Fälle.
Diese
Voraussetzungenn bringst Du mit:
Berechtigung für ein Hochschulstudium (Abitur, Fachhochschulreife) oder gleichwertig
anerkannter Bildungsstand
Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz (Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.)
Höchstalter 40 Jahre (hiervon ausgenommen sind
in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens 12-jähriger Dienstzeit)
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Vielen Dank!