Die Nutzung der von Ausstellern bereitgestellten Kontaktdaten sowie die Kontaktaufnahme über Kontaktformulare zu
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vorherige ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder ohne sonstige gesetzliche Rechtsgrundlage ist unzulässig. Dies
gilt insbesondere im Sinne von § 7 UWG sowie Art. 6 DS-GVO.
Verstöße können wettbewerbs-, datenschutz- und zivilrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
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Das unerlaubte Verwenden von Kontaktdaten sowie die Kontaktaufnahme über bereitgestellte Kontaktformulare
zu Werbezwecken (z.B. Werbemails etc.)ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der
betroffenen Person (insbesondere der jeweiligen Ansprechpartner von Unternehmen, Institutionen oder (Hoch-)Schulen) oder
ohne sonstige Rechtsgrundlage verstößt gegen geltendes Wettbewerbs- und Datenschutzrecht (insbesondere §
7 UWG und Art. 6 DS-GVO) und ist untersagt. Verstöße können zivilrechtliche Maßnahmen nach sich
ziehen.
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Streifendienst, hast Du sehr viele Möglichkeiten! Danach kannst Du im Streifendienst bleiben oder Dich anschließend in
verschiedenen Arbeitsbereichen spezialisieren:
So z. B. -im Ermittlungsdienst eines Kriminalkommissariats, -in
der Bereitschaftspolizeihundertschaft, -bei den Spezialeinheiten, -in der Einsatzleitstelle, -bei der Autobahnpolizei, -in
der Fortbildung -und vielem mehr ...
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Qualifikation und auch mit mittlerem Bildungsabschluss möglich. Nach einem 3-jährigen Studium startest Du im Streifendienst
und erlebst den Polizeidienst hautnah! Du hast im Anschluss viele Möglichkeiten wie z.B. Einsatzhundertschaft, Verkehrs-,
Kriminal- oder Wasserschutzpolizei, Spezialeinheiten, Fliegerstaffel, Auslan Anforderungen -BMI:
nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5 -Charakterliche Eignung -Level B1: Englischunterricht -Fahrerlaubnis
Klasse B -Höchstalter: bei Einstellung noch nicht 37 Jahre -Mindestgröße 163 cm, ansonsten Mindestgrößentest -Polizeidiensttauglichkeit -Abitur oder gleichwertiger Bildungsstand -Dt. Rettungsschwimmabzeichen Bronze
/Dt. Schwimmabzeichen Gold (darf am 01.04. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein) -Dt. Sportabzeichen
mind. Bronze (darf am 01.04. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein) -Dt. Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeit
EU -Lebensführung in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir bieten einen zweijährigen Bildungsgang an zahlreichen Berufskollegs in ganz NRW. Die Fachoberschule Polizei ist deine
Chance mit mittlerem Schulabschluss oder der Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe deinen Weg zur Polizei NRW zu starten. Nach zwei Jahren schulichen und praktischen Abschnitten mit polizeispezifischem Schwerpunkt, winkt dir nach erfolgreichem
Abschneiden der FOS sowohl das Fachabitur Polizei als auch eine vorbehaltliche Einstellungszusage für das duale Studium als
Kommissarsanwärter/in. Mit dem Fachabitur in der Tasche musst du kein erneutes Auswahlverfahren durchlaufen - du kannst
direkt mit dem dualen Studium beginnen. Anforderungen Wichtig ist, dass du... -kein gerichtlichen Vorstrafen und/oder kein anhängiges Straf-oder Ermittlungsverfahren hast. -bereit bist, für die
freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. -in geordneten witschaftlichen Verhältnissen lebst. -charakterlich
und geistig geeignet bist. Was du beachten solltest: -35. Lebensjahr am 1. September nach FOS-Beginn
nicht vollendet -Mindestgröße 1,63m - Ausnahmen sind möglich (Mindestgrößentest) -Einheitlicher BMI 18-27,5 Zusätzlich benötigst du das Dt. Sportabzeichen BRONZE, Schwimmanzeichen GOLD und den Führerschein Klasse B. Diese
Anforderungen gelten erst zu Studienbeginn!
***Achtung: Bewerbende für das duale Studium - gilt nicht für die Fachoberschule Polizei!
Wir
haben die Bewerbungsfrist für eine Einstellung zum 01.09.2027 bis zum 30.11.2026 verlängert! Beachten
Sie bitte, dass Ihre Bewerbung somit für die Einstellung in 2027 berücksichtigt wird!
Ab dem 01.12.2026 ist eine
Bewerbung für das Einstellungsjahr 2028 möglich.
Sofern Sie ausschließlich Interesse für eine Bewerbung zum 01.09.2028
haben, können Sie sich ab dem 01.12.2026 erneut bewerben! Wir freuen uns auf Sie!***
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