Eine Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni) haben Zöllnerinnen am Flughafen München am 25.02.2020 in der Bauchtasche
eines aus Österreich kommenden Mannes beschlagnahmt.
Die Zöllnerinnen konnten die lebende Schildkröte kaum
größer als eine Wäscheklammer - retten, welche weiter nach Island befördert werden sollte.
Zu dem unsachgemäßen
Transport des Tieres machte der 63-jährige Mann keine Aussage.
Die Griechische Landschildkröte ist nach den
artenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
Die Schildkröte wurde vorläufig beschlagnahmt und wird derzeit in einer artgerechten Einrichtung gepflegt.
97 Schluckbehältnisse (sogenannte Bodypacks) haben Zöllner am Flughafen München bei einem 40- jährigen Mann am vergangenen
Wochenende entdeckt, der aus Brasilien kommend weiter nach Spanien reisen wollte.
Bei der Zollkontrolle wirkte
der junge Mann äußerst nervös und verstrickte sich in Widersprüche, was seine Auskünfte über Reisezweck und dauer anging.
Die Beamten führten daraufhin einen Drogenwischtest durch, der Kokain anzeigte. Da weder am Körper noch im Gepäck des Reisenden
Kokain gefunden wurde, musste der Mann im Krankenhaus geröntgt werden.
Das Röntgenbild bestätigte den Verdacht
der Zöllner. Im Laufe des Tages kamen 97 Behältnisse mit Kokain zum Vorschein, die über den natürlichen Weg ausgeschieden
wurden, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
Insgesamt konnte rund ein Kilogramm Kokain
sichergestellt werden.
Gegen den Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut durch das Amtsgericht
Landshut ein Haftbefehl erlassen. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt München übernommen.
Bodypacking
Als Bodypacking wird das Verschlucken von Betäubungsmitteln zum Zweck des Transportes bezeichnet. Die Drogen werden dabei
in speichel- und magensäureresistente Beutel (z.B. Kondome) verpackt. Platzt nur eines dieser Behältnisse im Magen, bedeutet
das in den meisten Fällen den sicheren Tod.
320.000 Euro hat der Zoll am Flughafen München am vergangenen Freitag im Koffer einer 27- jährigen Chinesin sichergestellt.
Die Zöllner am Flughafen München baten die Kellnerin zu einer Kontrolle. In ihrem mit grüner Plastikschutzfolie
umwickelten Koffer machten sie dann einen großen Bargeldfund: die 27-jährige Dame hatte 320.000 Euro in jeweils 50 Euro- Scheinen
in verschweißte Kaffee-, Keks- und Chipsverpackungen versteckt.
Die Dame machte keine Angaben zum Verwendungszweck.
Das Geld wurde sichergestellt.
Das Zollfahndungsamt München führt nun die weiteren Ermittlungen.
Hintergrundinformation
Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei einer Reise in ein Drittland (Land außerhalb
der Europäischen Union) schriftlich beim Zoll angemeldet werden. Da für verschiedene Straftaten, wie zum Beispiel Geldwäsche
oder Terrorismusfinanzierung, Barmittelbewegungen notwendig sind, dienen diese Anmeldungen zur Aufdeckung oder Verhinderung
solcher Straftaten. Das Nicht-Anmelden ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro belegt
werden kann.
Gefälschte Schuhe, Handtaschen, Kleidungsstücke und Accessoires hochpreisiger, namhafter Hersteller haben Zöllner am Flughafen
München am 12. Februar sichergestellt.
Im Rahmen einer Kontrolle im Reiseverkehr am Flughafen München haben Zöllner
bei zwei aus der Türkei kommenden Damen zahlreiche Fälschungen festgestellt.
Bereits bei der Überprüfung des
ersten von neun Gepäckstücken haben die Zöllner viele Handtaschen und T-Shirts großer Marken festgestellt. Nach genauerer
Betrachtung wurde jedoch schnell klar, dass es sich hierbei um Fälschungen verschiedener Hersteller handelte. Auch in den
anderen Gepäckstücken entdeckten die Beamten weitere Handtaschen, Jacken, Gürtel, Schuhe und viele weitere Accessoires, bei
welchen es sich um Nachahmungen handelte.
"Hätte es sich bei den Gegenständen tatsächlich um Originalwaren gehandelt,
läge der Wert bei knapp 130.000 Euro", erklärte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Gegen die
beiden Damen wurde ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und wegen Verstoßes gegen das Markengesetz eingeleitet.
Die
Waren wurden sichergestellt. Das Verfahren dauert noch an.
Zusatzinformation
Markenpiraterie ist das illegale
Verwenden von Markennamen, Logos und Zeichen, die von Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden.
Um die Firmen vor derartigen Fälschern zu schützen, wird der Zoll in Verdachtsfällen auf Antrag der Inhaber von gewerblichen
Schutzrechten tätig. So wird die Verbreitung von Fälschungen auf dem europäischen Markt verhindert.
Unabhängig
vom wirtschaftlichen Schaden stellen Markenfälschungen aufgrund der meist minderwertigen Qualität auch häufig eine Gefahr
für die menschliche Gesundheit dar. Im Arzneimittelbereich kann ein fehlender oder falsch dosierter Wirkstoff fatale Folgen
haben.
Eine Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni) haben Zöllnerinnen am Flughafen München am 25.02.2020 in der Bauchtasche
eines aus Österreich kommenden Mannes beschlagnahmt.
Die Zöllnerinnen konnten die lebende Schildkröte kaum
größer als eine Wäscheklammer - retten, welche weiter nach Island befördert werden sollte.
Zu dem unsachgemäßen
Transport des Tieres machte der 63-jährige Mann keine Aussage.
Die Griechische Landschildkröte ist nach den
artenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
Die Schildkröte wurde vorläufig beschlagnahmt und wird derzeit in einer artgerechten Einrichtung gepflegt.
Teile einer gebratenen Rohrratte haben Zöllner des Hauptzollamts München am Flughafen im Reisegepäck gefunden.
Bei einer Kontrolle eines Reisenden aus Nigeria haben die Zöllner zwei verzehrfertige Teile einer Rohrratte sichergestellt.
Da das Fleisch aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig ist, wurde es eingezogen und anschließend fachgerecht
entsorgt.
Der in München wohnende Mann wollte die Delikatesse an Freunde verschenken, so Thomas Meister, Pressesprecher
des Hauptzollamts München.
Das Hauptzollamt München hat Schwarzarbeit bei einer Münchner Spedition aufgedeckt. Arbeitnehmer waren nicht zur Sozialversicherung
gemeldet oder als Scheinselbstständige beschäftigt. Zudem wurde teilweise nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt (9,19
Euro seit 2019).
Dadurch sollten insbesondere illegale Wettbewerbsvorteile gegenüber rechtmäßig handelnden Unternehmen
erzielt werden.
Nun wurden den Geschäftsführern daher Geldstrafen im mittleren fünfstelligen Bereich auferlegt.;
so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Schwarzarbeit wird gegenüber Arbeitgebern mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Zudem
müssen die Sozialabgaben (u.a. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) mit erheblichen Säumniszuschlägen
nachentrichtet werden.
Haschisch, Marihuana, THC-Liquid Zigaretten und zwei Butterfly-Messer haben Zöllner am Flughafen München in Postpaketen gefunden
Zwei verbotene Butterfly-Messer, 120 Gramm Marihuana, 100 Gramm Haschisch sowie 25 THC-Liquid Zigaretten
haben Zöllner am Donnerstag in verschiedenen Postpaketen aus den USA entdeckt.
Die Versender hatten die verbotenen
Waren teilweise besonders in den Postpaketen versteckt, in der Hoffnung nicht entdeckt zu werden, so Thomas Meister, Pressesprecher
des Hauptzollamts München.
In einem Fall war das Haschisch in einer als Abführmittel getarnte Plastikflasche,
in einem anderen Fall in mit Blaupapier umwickelter Folie versteckt.
Nur ein Teil der Sendungen waren für Empfänger
in Deutschland bestimmt, ein Großteil sollte ins EU-Ausland weiterbefördert werden. Auch Sendungen, die sich in Deutschland
nur im Transit befinden, darf der deutsche Zoll jedoch kontrollieren und gegebenenfalls sicherstellen.
Gegen
die Empfänger der Sendungen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet und die Waren sichergestellt.